„Umweltzonen“ in Deutschland

Seit dem 01.03.2007 können in deutschen Städten und Kommunen Fahrverbote in sogenannten Umweltzonen erlassen werden.
Voraussetzung ist, dass diese durch die Stadt oder Kommune besonders als Umweltzone gekennzeichnet worden sind. Die ersten Umweltzonen wurden zum 01. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet und dürfen nur noch mit Fahrzeugen befahren werden, die eine entsprechende Plakette tragen. Mittlerweile bestehen schon 12 Umweltzonen, weitere werden eingerichtet.Fahrzeuge, die ohne entsprechende Feinstaub/Umweltplakette in diesen Zonen angetroffen werden, riskieren ein Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro (sowie einen Punkt in Flensburg), auch wenn das Fahrzeug diese aufgrund seiner Emissionswerte befahren dürfte. Ausführliche und aktuelle Informationen finden Sie im Internet unter:

- www.bmu.de – Verkehr, Umweltzonen
- auf den Webseiten der einzelnen Ortschaften, z.B. www.ilsfeld.de oder www.stuttgart.de

Für alle Halter von Fahrzeugen in Spanien, die künftig von Spanien nach Deutschland fahren und diese Zonen bereisen wollen, hat sich nunmehr die spanische Repräsentanz des TÜV Rheinland in Madrid bereit erklärt, Plaketten spanienweit anzubieten, und zwar derzeit zum Preis von 17,00 Euro, plus 16% IVA (inges. 19,70 Euro).
Zum Bezug der Plaketten teilt der TÜV Rheinland in Madrid folgendes mit:Benötigt werden die Fahrzeugpapiere,  das heisst  - PERMISO de CIRCULACION  y FICHA TÉCNICA  - keine Vorführung des Fahrzeuges erforderlich.
Ausschlaggebend für die Zuteilung einer Plakette ist das Datum der Erstzulassung. Sie können die Anfragen auch gleich weiterleiten an unsere Abteilung - Conformidad de Vehiculos -.

Für weitere Fragen kann der TÜV Rheinland Madrid wie folgt kontaktiert werden:

TÜV Rheinland Group en España
Avda. Burgos, 114 - 3ª planta
28050 Madrid
Tel.: +34 91 7444500
Fax: +34 91 5100872
Mov.: +34 649444646
www.tuv.es

Stand: Mai 2008